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§1 Allgemeines
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Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Borkowsky und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
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Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Borkowsky erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
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Die Firma Borkowsky behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Borkowsky sind ausgeschlossen.
§2 Lieferung
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Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma Borkowsky einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
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Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
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Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
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Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
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Schadensersatzansprüche gegen die Firma Borkowsky wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§3 Rückgaberecht
- Ein generelles Rückgaberecht wird vollständig ausgeschlossen, dahingehende Wünsche werden im Einzelfall entschieden, basierend auf Kulanz. Es wird ein Umtauschangebot (Ware gegen adäquate Ware) von der Fa.Borkowsky gemacht. Nur in absoluten Einzelfällen ist eine Kaufpreiserstattung vorgesehen, mit der Möglichkeit für die Fa.Borkowsky, eine Verdienstausfall-Entschädigung bis max. 20% des Brutto-Warenwerts zu erheben.
- Das Rückgaberecht ist definitiv ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt werden.
- Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Firma Borkowsky berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen.
§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
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Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Borkowsky nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
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Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
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Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
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Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
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Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
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Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma Borkowsky lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma Borkowsky oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der Firma Borkowsky beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma Borkowsky auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
§5 Garantie
Die Firma Borkowsky übernimmt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahre Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
- Die Firma Borkowsky leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.
- Von der Garantie ausgenommen sind:
- Gebrauchtgeräte
- Computerartikel und Zubehör, soweit sich nicht aus der jeweiligen Artikel-Beschreibung etwas anderes ergibt.
- Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
- Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
- Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
- Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.
- Die Behebung des von der Firma Borkowsky als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
- Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit der Originalrechnung im Hause Borkowsky vorzulegen.
- Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.
- Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt.
§6 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungen der Firma Borkowsky sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
- Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma Borkowsky ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Borkowsky berechtigt, diesen geltend zu machen.
§7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Borkowsky. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma Borkowsky das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Borkowsky gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma Borkowsky und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Borkowsky ab. Die Firma Borkowsky nimmt diese Abtretung an.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Borkowsky bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Borkowsky ist Berlin. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Borkowsky gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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